Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Nicht versichert sind aber die Schadensersatzforderungen, außerdem können Geldstrafen nicht versichert werden.
- Es findet zudem eine kostenlose Beratung des Versicherten zu Streitfällen am Telefon statt, wenn dieser so etwas wünscht. Später kann er dann mit einem Anwalt seiner Wahl Kontakt aufnehmen, der aber, so ist es von vielen Versicherungen vorgegeben, spezialisiert auf den jeweiligen Rechtsfall sein muss, also zum Beispiel auf das Steuerrecht oder das Strafrecht.
- Es ist daher für jeden Freiberufler wichtig, sich vorab Gedanken darüber zu machen, welche Risiken er abgesichert haben möchte und welche er nicht braucht. Der Vertrag kann dann entsprechend gestaltet werden. Der Rechtsschutz umfasst auch die Beratung beim Abschluss neuer Verträge. Wichtig ist zudem, dass die Berufsrechtsschutzversicherung immer zuerst informiert wird, erst dann dürfen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Im privaten Bereich haben viele Menschen ein Rechtsschutzversicherung, allerdings versäumen es einige Freiberufler, auch eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese tritt für Kosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten entstehen, ein. So kann es etwa zu Streitigkeiten das Auftragsverhältnis betreffend kommen, es kann das Versicherungsrecht oder Steuerrecht betreffen oder es kann über die Berufsrechtsschutzversicherung das Urheber- und Leistungsschutzrecht oder das Strafrecht abgesichert werden. Dabei gibt es keine Standardverträge, die jeden Punkt mit einschließen, sondern die Verträge werden individuell gestaltet und abgeschlossen.